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   BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06   

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https://dejure.org/2006,18530
BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06 (https://dejure.org/2006,18530)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2006 - XI B 129/06 (https://dejure.org/2006,18530)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2006 - XI B 129/06 (https://dejure.org/2006,18530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 3; ; HGB § 89b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: Entlassungsentschädigung, kein sog. halber Steuersatz ab 2001

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss der Entschädigung vom sog. halben Steuersatz ab 2001 verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.09.2004 - VIII B 64/04

    Keine Begünstigung von Veräußerungsgewinnen i.S. des § 17 EStG gem. § 34 EStG

    Auszug aus BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06
    Wie der Gesetzesbegründung zu § 34 Abs. 3 EStG zu entnehmen ist (vgl. BRDrucks 469/00, S. 6) bezweckt § 34 Abs. 3 EStG nicht mehr --wie § 34 Abs. 1 EStG-- die Glättung eines durch den zusammengeballten Zufluss eintretenden Progressionssprungs, sondern die Sicherung der Altersvorsorge von aus dem Berufsleben ausscheidenden Unternehmern (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2004 VIII B 64/04, BFH/NV 2004, 1650).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BFH, 29.11.2006 - XI B 129/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der allgemeine Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1993 1 BvL 38/92, BVerfGE 88, 87, 97).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Der Hinweis, ein Fall wie der vorliegende sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, reicht hierfür nicht aus (BFH-Beschluss vom 29. November 2006 XI B 129/06, BFH/NV 2007, 441).
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